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Österreichisches Bundesland will Sportwetten besteuern

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EuroDas österreichische Bundesland Kärnten ist vor allem durch den Villacher Fasching bekannt für seinen Humor. Doch was sich die lokalen Politiker vor kurzem im Hinblick auf Sportwetten überlegt haben, ist alles andere als zum Lachen. Ein neues Gesetz sieht nämlich vor, dass die Kärntner Trafikanten künftig für Sportwetten „Vergnügungssteuer“ abführen müssen. Damit sollen die maroden Finanzhaushalte diverser Gemeinden saniert werden. Dass die betroffenen Trafikanten das alles andere als vergnüglich finden, liegt auf der Hand. Es stellt sich die Frage, ob das Annehmen von Sportwetten in einer Trafik ein Vergnügen ist oder nicht. Geht es nach der Kärntner Landesregierung, ist die Antwort klar: Ja!
Aus diesem Grund wurde aktuell ein Gesetz in Begutachtung geschickt, welches den Trafikanten künftig die Abfuhr von Vergnügungssteuern bei jeder angenommenen Sportwette vorschreibt.

Die Trafikanten, die ohnehin durch Nichtrauchergesetze und illegale Zigaretteneinfuhren gebeutelt werden, sind fassungslos. Sie sehen durch dieses Gesetz eine weitere wichtige Einnahmen-Quelle gefährdet. Sollte diese Verordnung tatsächlich in Kraft treten, würde die Annahme der tipp3-Wetten unrentabel und müsse in der Folge eingestellt werden. Das Gesetz sieht im Detail vor, dass die Trafikanten pro Wett-Terminal eine monatliche, pauschale Abgabe leisten müssen. Die jeweilige Gemeinde kann selbst entscheiden, ob diese tatsächlich eingehoben oder darauf verzichtet wird. Da aber so gut wie alle Kärntner Gemeinden unter akutem Geldmangel leiden, kann man davon ausgehen dass keine von Ihnen darauf verzichten wird.

Aktuell werden unter den 174 Kärntner Trafikanten Protestunterschriften gesammelt, mit denen man gegen das geplante Landesgesetz protestieren will. Schließlich würden die Trafiken durch einen Wegfall von Sportwetten auch an Frequenz verlieren. Denn die Kunden würden neben den Wettscheinen bei ihrem Besuch auch noch andere Dinge wie etwa eine Zeitung oder Zeitschrift kaufen. Gesetzlicher Hintergrund: Lotto und Toto fallen unter das Glücksspielmonopol (hier entscheidet rein der Zufall) und unterliegen somit der stattlichen Obhut, Sportwetten hingegen sind im Veranstaltungsgesetz geregelt und somit Landeskompetenz. Das Kärntner Veranstaltungsgesetzt wurde vor kurzem geändert, an diese Änderung knüpft die aktuelle Novelle an.

foto:© ElenaR – Fotolia.com


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